Unsere Leistungen
Im Rahmen der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung und erledigen sämtliche dazugehörige Arbeiten, wie z. B.:
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Kontakte (sowohl mündlich als auch schriftlich) mit dem Finanzamt
- Überprüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Einsprüchen
- Vertretung vor dem Finanzgericht
Wir stellen im Rahmen der Beratungsbefugnis Anträge auf:
- Lohnsteuerermäßigung bzw. Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
- Wohnungsbauprämie
- Kindergeld i.S. des Einkommensteuergesetzes
- Freistellung von Kapitalerträgen (NV-Bescheinigung)
Die Beratungsbefugnis umfasst die ganzjährige steuerliche Beratung. Schwerpunktthemen sind:
- Beratung bei der Steuerklassenwahl
- Steuerliche Vorausplanung
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs)